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Praxisgerecht Wiederverwendbar

PPWR-Konforme Verpackungen für die Intralogistik

Kisten, Boxen, Gefache, Ladungsträger, Trays

Individuelle Lösungsentwicklung

PPWR-Konforme Verpackungen für unternehmensinterne Transporte

Einige der zentralen Anforderungen für Verpackungen im unternehmensinternen Warenverkehr und im Warenverkehr zwischen verbundenen Unternehmen werden bereits mit dem Anwendungsbeginn der Verordnung am 12. August 2026 relevant und zum 1.1.2030 hundertprozentig verpflichtend. Was sind also die zentralen Anforderungen der PPWR bei Verpackungen für Transporten Innerhalb des Unternehmens oder zwischen verbundenen Unternehmen?

Beispiele für PPWR-konforme wiederverwendbare Verpackungen aus PP Hohlkammerplatten

Wir entwickeln in enger Abstimmung mit Kunden aus Unterschiedlichen Bereichen PPWR-konforme Verpackungen für den Transport von Bauteilen, Komponenten oder Baugruppen innerhalb des Unternehmens oder für den Versand zu Kunden. Ob für die Verpackung von Metallteilen, den Transport von Fläschchen und Vials in der Pharmaindustrie oder den Schutz von Stahlseilen und Kabeln auf Holztrommeln, Lösungen aus PP Hohlkammerplatten sind in der Regel

  • mehrfach verwendbar
  • aus einem sortenreinen, voll recyclingfähigen Material gefertigt
  • für den Einsatzzweck und die Bauteilgröße optimiert und damit  platzsparend

Anforderung Wiederverwendbarkeit

Die zentrale Forderung der PPWR für Transporte innerhalb des Unternehmens und zu verbundenen Unternehmen ist die Wiederverwendbarkeit der Verpackung (Reuse). Für Verpackungen
„die der Beförderung von Produkten im Hoheitsgebiet der Union zwischen verschiedenen Standorten, an denen der Akteur seine Tätigkeit ausübt, oder zwischen jedem der Standorte, an denen der Akteur seine Tätigkeit ausübt, und den Standorten anderer verbundener Unternehmen oder Partnerunternehmen“
dienen, ist hier bereits ab dem 1. Januar 2030 eine 100-prozentige Mehrwegpflicht gültig. Lediglich Umreifungsbänder und Palettenumwicklungen sind nach aktuellem Stand der delegierten Rechtsakte davon ausgenommen.

Wiederverwendbare Verpackungen aus PP Hohlkammerplatten

Verpackungen aus PP Hohlkammerplatten sind sehr gut wiederverwendbar zu gestalten. Da die Platten robust sind und Öl, Wasser und die meisten anderen Flüssigkeiten gut vertragen, halten die Verpackungen viele Umläufe.

Anforderung Materialreduktion / Minimierung von Gewicht und Volumen

Auch Verpackungen in der Intralogistik werden in Zukunft kritisch auf optimierten Materialeinsatz (Reduktion auf das für den Funktionserhalt notwendige Maß) und die Vermeidung von unnötigem Volumen (geringe Leerraumquote) geprüft werden. Eine individuell an Abmessungen und Prozesse angepasste Verpackung hilft, die Anforderungen der PPWR einzuhalten und spart bereits mittelfristig auch Kosten.
Bauteile und Baugruppen platzsparend PPWR-konform verpacken
Verpackungen aus PP Hohlkammerplatten lassen sich flexibel gestalten. Damit können auch bei vorgegebenen Prozessen, Transportformen und Bauteilgrößen Verpackungen entwickelt werden, die den vorhandenen Raum PPRW-konform bestmöglich nutzen.

Beispiele für raumsparende PPWR-konforme Verpackungen aus PP Hohlkammerplatten:

Anforderung stoffliche Sicherheit

Die PPWR legt umfassende Anforderungen an die stoffliche Sicherheit und Materialzusammensetzung von Verpackungen fest.
Verpackungen aus PP Hohlkammerplatten sind chemisch inert und enthalten keine Weichmacher, Schwermetalle, Lösungsmittel oder PFAS. Sie erfüllen damit die Anforderungen an die stoffliche Sicherheit.

Anforderung Fokus auf Mono-Materialien / Design for Recycling:

Ein Kernziel der PPWR ist, dass bis 2030 alle Verpackungen recyclingfähig sind. Monomaterialien – Verpackungen, die aus einem einzigen Kunststofftyp bestehen – spielen dabei eine Schlüsselrolle.

Verpackungen aus PP Hohlkammerplatten bestehen aus sortenreinem Polypropylen

Wir designen Verpackungen für Intralogistik, die komplett aus diesem einen Monomaterial bestehen. Durch eine entsprechende Gestaltung der Verpackungen kann auf materialfremde Klebstoffe verzichtet werden, indem die Verpackungen gesteckt, gekrempelt oder geschweißt werden. Auch Inlays und Gefache können aus PP Hohlkammerplatten gefertigt werden und so zur Recyclingfreundlichkeit beitragen.

Anforderung Recyclatranteil

Die PPWR schreibt ab 1. Januar 2030 verbindliche Mindest-Rezyklatanteile (PCR) für Kunststoffverpackungen vor. Viele PP-Hohlkammerplatten erfüllen diese Pflichtanteile bereits jetzt. Der genaue Recyklatanteil kann allerdings von Platte zu Platte variieren.

Anforderung Konformitätserklärung

Die PPWR-Konformitätserklärung ist ab dem 12. August 2026 eine verbindliche Selbsterklärung des Herstellers, die bescheinigt, dass Verpackungen die Anforderungen der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) erfüllen. Für Transportverpackungen aus PP Hohlkammerplatte lässt sich die technische Komponente dieser Erklärung auf der Basis der obenstehenden Fakten schnell und einfach erstellen.